FAQ

Elternbeirat werden

Elternbeirat sein

 

Probleme und Konflikte

 

 

Antworten

Elternbeirat werden

  • Wer kann Elternbeirat werden?
    Alle Eltern, die mindestens ein Kind im Hort/Tagesheim haben. Ebenso Pflegeeltern oä., die die Personensorge haben. Beide Eltern können kandidieren. Eltern, die selbst Erzieher/in der Einrichtung sind, dürfen sich nicht zur Wahl aufstellen lassen.
  • Wie kann ich Elternbeirat werden?
    Sie selbst oder ein/e andere/r Wahlberechtigte schlagen Sie zur Wahl vor. Wenn Sie gewählt werden, müssen Sie die Wahl nur noch annehmen.
  • Was muss ich dafür können?
    Sie sollten sich gerne engagieren und im Team arbeiten.
  • Wie viel Zeit muss ich investieren?
    Das hängt von den Aktivitäten des Elternbeirates ab. Manche treffen sich alle vier, andere alle acht Wochen. Einige organisieren große Feste, andere klären "nur" auftretende Probleme mit der Leitung. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn man sich auf eine Aufgabe im Team beschränkt. Sie sollten nur gleich am Anfang im Team klären, wie viel Zeit Sie aufwenden können.
  • Was muss ich da tun?
    Im Wesentlichen sind Sie Ansprechpartner für die Eltern und die Erzieher/innen. Sie vermitteln bei Problemen. (siehe auch Pflichten des Elternbeirats)
  • Was bringt mir das?
    Sie erfahren viel über den Ort, an dem Ihr Kind einen großen Teil des Tages verbringt. Sie nehmen Einfluss auf Entscheidungen. Sie tauschen sich mit anderen Eltern aus, haben im besten Fall viel Spaß und schließen neue Freundschaften. Sie entdecken vielleicht verborgene Talente und üben "Soft Skills" wie Diskussionsführung, Konfliktmanagement oder öffentliches Auftreten.
  • Gibt es dafür eine Entschädigung?
    Der Job ist ein Ehrenamt ohne Vergütung. Der/die Vorsitzende des Elternbeirats erhält im Jahr 30 € für Unkosten wie Telefon, Kopien etc.

  • Wie viele Mitglieder hat ein Elternbeirat?
    Für je 15 angefangene Kinder im Hort/Tagesheim, wird ein/e Elternvertreter/in gewählt. Beispiel: Ein Hort hat 80 Kinder. Es gibt 6 Elternvertreter. (80 : 15 = 5,33)
  • Wer wählt den Elternbeirat?
    Nur die anwesenden Wahlberechtigten. Pro Kind - nicht pro Elternteil - gibt es eine Stimme. Beispiele: Ein Elternpaar mit einem Kind im Hort/Tagesheim hat nur eine Stimme. Eine Alleinerziehende mit drei Kindern in der Einrichtung hat auch drei Stimmen.
  • Wie viele Wahlberechtigte müssen teilnehmen?
    Darüber schweigt sich die Satzung aus. Es gibt also keine Mindestteilnehmerzahl.
  • Wie wird der Elternbeirat gewählt?
    Das regelt die Satzung. Wichtige Punkte: Die Wahlversammlung ist öffentlich. Kandidaten müssen schriftlich oder mündlich zur Wahl vorgeschlagen werden. Jede/r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Elternbeirates zu wählen sind. Beispiel: 10 Kandidaten stehen auf der Liste. Sechs müssen gewählt werden. Also darf jede/r Wähler/in sechs davon ankreuzen. Bei sieben Kreuzen ist der Stimmzettel ungültig. Gewählt sind die Bewerber/innen mit den meisten Stimmen. Die übrigen Gewählten sind Ersatzleute.
  • Wann wird der Elternbeirat gewählt?
    Die Wahlversammlung findet spätestens vier Wochen nach dem ersten Unterrichtstag im neuen Schuljahr statt. Spätestens eine Woche vorher muss die Leitung des Tagesheims/Hortes schriftlich zu dieser Versammlung einladen. Sie kann die Einladung aber auch dem noch amtierenden Elternbeirat übertragen.
  • Ist die Wahl geheim?
    Grundsätzlich ja. Die Wahlversammlung kann aber einstimmig beschließen, dass offen abgestimmt wird. Das spart Zeit und wird meist dann gemacht, wenn es ohnehin nur so viele Kandidaten wie Mitglieder des Elternbeirats gibt. Beispiel: Sechs Kandidaten stehen auf der Liste. Wer für alle Kandidaten ist, hebt die Hand. Stimmt die Mehrheit dafür, sind alle Bewerber gewählt. Ist nur ein/e Wahlberechtigte/r gegen die offene Abstimmung, muss schriftlich und geheim gewählt werden.
  • Unsere Wahl kam mir nicht korrekt vor. Kann ich sie anfechten?
    Ja, das kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl tun. Die Erklärung müssen Sie schriftlich beim Schulreferat der Landeshauptstadt München einreichen. Das entscheidet dann und setzt eventuell eine Neuwahl an.
  • Das Interesse an der Wahl ist bei uns sehr gering. Wie kann man das ändern?
    Mögliche Lösungen: den Termin mit anderen (z.B. Elternabend der Schule) zeitlich eng zusammen legen, frühzeitig einladen und Eltern persönlich ansprechen, die Wahl mit einem Themenabend verbinden.

 

Elternbeirat sein

  • Welche Rechte hat der Elternbeirat?
    Vor wichtigen Entscheidungen müssen die Leitung des Hortes/Tagesheimes oder der Träger (z.B. das Schulreferat) den Elternbeirat informieren und anhören. Dazu gehören auf jeden Fall folgende Fragen:
    • Wie sieht die Jahresplanung aus?
    • Wie viele Mitarbeiter mit wie vielen Arbeitsstunden hat der Hort/das Tagesheim?
    • Welche Informations- und Bildungsveranstaltungen für Eltern gibt es?
    • Wann öffnet und schließt der Hort/das Tagesheim?
    • Wie viel Geld sollen die Eltern neben den Gebühren für Material etc. bezahlen?
    • Wie wird das pädagogische Konzept weiter entwickelt?
    • Wenn es Entscheidungen im Kindergarten gibt, die Hort/Tagesheim betreffen, muss er auch darüber informiert werden.
  • Welche Pflichten hat der Elternbeirat?
    Er soll die Zusammenarbeit zwischen  dem Hort/Tagesheim, den Eltern, der Schule und dem Kindergarten fördern.  Er soll Kontakt zu den Elternbeiräten von Schule und Kindergarten halten. Er soll mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung einberufen. Er muss jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern abgeben.

  • Wie oft tagt der Elternbeirat?
    So oft er will.

  • Wie verwaltet der Elternbeirat seine Kasse?
    Für das Geld kann ein kostenloses Konto bei der Stadtsparkasse München eröffnet werden. Es kann aber auch als Buchungsposten auf dem Konto des Hortes/Tagesheims oder als Handkasse geführt werden.

  • Wofür darf vom Elternbeirat gesammeltes Geld ausgeben werden?
    Sammelt der Elternbeirat Geld für einen bestimmten Zweck (z.B. für ein Klettergerüst) ein, muss er das Geld auch dafür ausgeben. Sammelt er Spenden ohne genaue Bestimmung ein (z.B. durch Kuchenverkauf), muss er mit der Leitung abstimmen, wofür das Geld verwendet wird.

  • Gibt es Zuschüsse für Veranstaltungen?
    Das Pädagogische Institut gibt einmal jährlich einen Zuschuss von 60 € für einen Elternabend mit Referent/in. Dafür muss der Elternbeirat das Institut drei Wochen vor der Veranstaltung informieren. Infos unter Tel. 233-2 54 43.

  • Bekommt der Elternbeirat einen Raum?
    Für seine Treffen hat der Elternbeirat Anspruch auf einen Raum im Hort/Tagesheim. Ein Büro gibt es nicht. Es sollte jedoch die Möglichkeit geben, "Postfächer" einzurichten und einen Ordner abzustellen - u.a. damit die Protokolle hier von allen Eltern gelesen werden können.

  • Wie macht der Elternbeirat Mitteilungen bekannt?
    Die Eltern wollen laut Elternbefragung vom Elternbeirat aktiv informiert werden. Deswegen befürwortet die Stadt, dass es ein Schwarzes Brett oder ein ähnliches Forum im Hort/Tagesheim gibt. Möglich sind aber auch Elternbriefe (auch per E-Mail) oder eine Homepage. Die Leitung muss auf jeden Fall kooperativ sein und etwas davon ermöglichen.

  • Kann der Elternbeirat an der Elternbefragung mitwirken?
    Im Rahmen der jährlichen Elternbefragung hat der Beirat das Recht, eigene Fragen zu verteilen und beantworten zu lassen. Außerdem soll er an der Auswertung der Fragebögen teilnehmen. Die Ergebnisse müssen den Eltern bekannt gemacht werden und können jederzeit bei der Leitung eingesehen werden.

  • Dürfen Eltern oder Elternvertreter in Tagesheim oder Hort mithelfen?
    Eltern können projektbezogen in der Einrichtung mithelfen, z.B. bei Festen, Themenwochen, Sportfesten, Ausflügen etc. Aus Versicherungsgründen muss es eine offizielle Veranstaltung des Hortes/Tagesheimes sein. Wenigstens ein/e Erzieher/in muss anwesend sein. Bei pädagogischen Kernaufgaben (z.B. Hausaufgabenbetreuung) dürfen Eltern nicht mithelfen.

  • Wie kann ich mich als Elternbeirat fortbilden?
    Das Pädagogische Institut bietet kostenlose Kurse für Elternarbeit an. Der GEBHT kann auf Anfrage Kurse organisieren oder Gelder für Referenten beantragen.

Probleme und Konflikte

    • Unsere Räume/Klos/Küchen sind schmutzig. Was können wir tun?
      Die Leitung informieren. Sie kann erst einmal mit der Putzhilfe reden. Nutzt das nichts, gibt es ein Formular für Beschwerden. Das faxt die Leitung an die Vergabestelle, die die Putzkräfte engagiert. Je besser dokumentiert die Beschwerde ist (Ort, Zeit, Grund, am besten noch Fotos), desto wirksamer. Vertreter von Reinigungsfirma und Vergabestelle kommen dann, um sich die Situation anzusehen. An der Sache dran bleiben! Bei Wiederholung kann es auch eine Kündigung geben. Sind die Sanitäranlagen kaputt, verstopft etc., muss die Leitung die Beschwerde an die Fachabteilungen Horte und Tagesheime und die Abteilung "Bauen und Planen" des Schulreferats richten.

    • Unser Essensplan erscheint uns nicht ausgewogen. Können wir das ändern?
      Der Kompromiss zwischen dem, was uns Eltern gefällt, den (meisten) Kindern schmeckt und den Vorschriften entspricht, fällt nicht für alle zufriedenstellend aus. Also erst einmal den Essensplan (muss aushängen!) über 2-3 Wochen in Augenschein nehmen und mit anderen Eltern und der Leitung reden. Will man den Anbieter wechseln: erkundigen, welche von der Stadt München zugelassen sind. Alle bieten einen Nachmittag/Abend mit Probeessen für die Eltern an. Das Essen der Anbieter wird durch Einkäufe ergänzt: Salat, Obst - oder Süßigkeiten. Auch hier kann man Einfluss nehmen. In der Fachberatung Ernährung und Hauswirtschaft des Schulreferats geben erfahrene Beraterinnen Auskunft. Sie kommen auch zu einem Elternabend. Im Rahmen ihres Budgets kann die Leitung auch Biokost bestellen. Nachfragen! Im Projekt Bio für Kinder (www.bio-fuer-kinder.de) haben einige Einrichtungen komplett auf Biokost umgestellt. Wer mitmachen will: Infos gibt es auch unter www.mags-muenchen.de oder www.muenchen.de/biostadt.

    • Ständig gibt es in unserer Einrichtung Läuse. Kann man das Problem nicht in den Griff bekommen?
      Man kann zumindest dazu beitragen: Die Leitung muss bei Verdacht die Eltern darüber informieren. Die Eltern sollten dann regelmäßig ihre Kinder auf Läuse kontrollieren. Leitung und Elternbeirat können an die Eltern appellieren, ihre Kinder erst wieder zu schicken, wenn diese wirklich "läusefrei" sind. Und die Decken, Kissenbezüge etc. aus der Kuschelecke durch den Heißwaschgang jagen!

    • Wir sind mit der Hausaufgabenbetreuung unzufrieden. Was können wir unternehmen?
      Das Problem genau bestimmen: Sind die Aufgaben unvollständig, fehlerhaft, schlampig? Ist zu wenig Zeit, zu viel Unruhe? Im Gespräch mit den Erzieher/innen lassen sich vielleicht Lösungen finden: eine andere/mehr Zeit, andere Räume, andere Gruppeneinteilungen. Wenig bekannt und genutzt: In Tagesheimen können die Lehrer/innen bei der Hausaufgabenbetreuung mitwirken. Sie bekommen dafür ein zusätzliches Honorar. Also: Lehrer/innen ansprechen. Auch für Horte gibt ein Budget zur stundenweise Beschäftigung von LehramststudentInnen für die Hausaufgabenbetreuung. Kinder mit besonderen Schwierigkeiten haben eventuell Anspruch auf eine sozialpädagogische Lernhilfe. Infos gibt es beim Allgemeinen Sozialen Dienst (Orleansplatz 11, 81667 München Tel.: 233- 2 26 26,E-Mail: soz.asd@muenchen.de) oder beim Stadtjugendamt. (http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/jugendamt/kontakt/200713/index.html) Bei Horten und Tagesheimen in sozialen Brennpunkten (z.B. viele Migrantenkinder) kann eventuell der Personalschlüssel erhöht werden.

    • Wie viele Erzieherinnen müssen eigentlich für die Kinder da sein?
      Es gibt einen Personalschlüssel. Der regelt, wie viel Kinder auf eine/n Erzieher/in kommen dürfen. Ein Schlüssel von 10 bedeutet zum Beispiel, dass pro 10 Kinder ein/e Erzieher/in vorhanden sein muss. Leider kann man dafür nicht einfach die Erzieher/innen und die Kinder zählen , sondern muss die Buchungszeiten und die Arbeitsstunden kennen - und natürlich den aktuellen Personalschlüssel. Am besten lässt man sich das von der Leitung vorrechnen - oder von der Fachabteilung.

    • Bei uns herrscht ständiger Personalmangel. Wie bekommen wir Ersatz?
      Reden Sie mit der Leitung. Diese muss Ersatz anfordern. Dafür hält die Stadt mobile Einsatzkräfte bereit. Kurzfristig kann es trotzdem zu Engpässen kommen. Passiert bei längeren Ausfällen nichts, beschweren Sie sich beim Schulreferat.

    • Wie lange darf der Hort/das Tagesheim in den Ferien eigentlich geschlossen bleiben?
      Drei Wochen in den Sommerferien. Hinzu kommen drei Klausurtage, die auch in den Ferien liegen können. An Heiligabend und Silvester bleiben alle Einrichtungen geschlossen. Am Faschingsdienstag ist um 14 Uhr Schluss.

    • Uns passen die Schließungszeiten nicht. Haben wir da ein Mitspracherecht?
      Der Elternbeirat muss zumindest informiert und angehört werden, bevor die Entscheidung fällt.
      - Ich bekomme keinen Urlaub in der Schließungszeit. Wohin mit meinen Kindern?
      Fragen Sie im Tagesheim/Hort nach! Man muss ihnen eine Möglichkeit in einer benachbarten Einrichtung oder eine reduzierte Gruppe anbieten.

    • Unser Hort/Tagesheim hat wegen Krankheit geschlossen? Ist das erlaubt?
      Auf Anordnung der Gesundheitsbehörde ist das bei ansteckenden Krankheiten möglich.

    • Unsere Erzieher/innen wollen streiken. Dürfen sie das?
      Grundsätzlich dürfen auch Erzieher/innen im Öffentlichen Dienst streiken. Sie dürfen es auf jeden Fall in einem Tarifkonflikt, wenn die zuständigen Gewerkschaften (Verdi und GEW) dazu aufgerufen haben. Damit unterstützen sie z.B. ihre Forderung nach mehr Lohn. Während der Tarifverhandlungen sind kurze Warnstreiks möglich. Mehrtägige Streiks kann es nur nach Scheitern der Verhandlungen und nach einer Urabstimmung geben. Ob Erzieher/innen auch ohne Gewerkschaften und aus Protest, z.B. gegen Zustände an ihrem Hort, streiken dürfen, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden.

    • Steht mein Kind bei einem Streik auf der Straße?
      Da auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder streiken dürfen, kann es passieren, dass Horte und Tagesheime komplett schließen - bei Warnstreiks auch kurzfristig. Einen Notdienst, wie z.B. bei Krankenhäusern, muss es auch nicht geben. Andererseits haben die Erzieher/innen aber eine Aufsichtspflicht. Sie müssen also die Eltern vorher informieren, wenn die Kinder nicht betreut werden können. Die Schule muss die Kinder bis zum normalen Unterrichtsende beaufsichtigen - auch wenn eine Schulstunde ausfällt.

    • Was kann der Elternbeirat bei einem Streik tun?
      Frühzeitig mit der Leitung reden, Telefonketten organisieren, einen Elternbrief schreiben. Ausweichmöglichkeiten in Freizeitheimen anfragen. Auf keinen Fall: für die Erzieher/innen im Tagesheim einspringen. Eltern sind als Betreuer nicht versichert.

    • Mir ist auf dem Weg zur/von der Elternbeiratssitzung ein Unfall passiert? Bin ich versichert?
      Die gewählten Elternbeiräte sind als Ehrenamtliche versichert. Eltern, die ohne Amt teilnehmen, in der Regel nicht.

    • Kaum einer kommt zu unseren Elternabenden! Wie motivieren wir die Eltern?
      Die Frage aller Fragen. Die gute Nachricht: es kann eventuell nur bedeuten, dass alles gut läuft. Denn bei Problemen melden sich die Eltern in der Regel. Die knappe Zeit (Hort- und Tagesheimeltern sind ja alle berufstätig) wird eher in den Sprechstunden der Lehrer zugebracht. Denn die Schule erscheint wichtiger. Frustrierend ist es trotzdem. Folgende Überlegungen sollte man zumindest anstellen: Liegt es an der Tageszeit/dem Wochentag? Diskutieren die Eltern lieber im Biergarten als auf Kinderstühlen in Gruppenräumen? Kann man spannende Themen finden? Und schließlich: persönliche Ansprache wirkt oft mehr als eine schriftliche Einladung.

    • Unser Elternbeirat kümmert sich nicht um Missstände in der Einrichtung. Was können wir Eltern tun?
      Sprechen Sie mit dem Elternbeirat, am besten mit der/m Vorsitzenden. Weisen Sie sie/ihn darauf hin, dass der Beirat rechenschaftspflichtig ist. Fordern Sie eine Elternversammlung. Die muss der Beirat einmal im Jahr abhalten. Lässt sich der Konflikt nicht lösen, wenden Sie sich an den GEBHT oder die Fachberatung Elternarbeit.

    • Unsere Leitung arbeitet nicht mit dem Elternbeirat zusammen. Was können wir tun?
      Erst einmal das Gespräch mit der Leitung suchen. Vielleicht hilft es, deutlich zu machen, dass man sich nicht streiten will, sondern zum Wohle der Kinder "partnerschaftlich zusammen arbeiten" wie es auch das BayKiBiG vorsieht. Wenn das nicht hilft, die Leitung darauf hinweisen, dass der Elternbeirat gesetzliche Rechte hat und dass man sich an eine höhere Stelle wenden wird. Bei den Horten ist dies die zuständige Bezirksleitung. Tagesheim-Elternbeiräte wenden sich an die zuständige Fachbereichsleitung. Außerdem natürlich: an die Fachberatung Elternarbeit oder den GEBHT wenden.