Aktuelles bis 2019

====  Aktuelle Informationen zum Corona-Virus =====

29.02.2020 Information vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales - Aktualisierung

28.02.2020 FAQs zum Corona-Virus vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

28.02.2020 Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler- Maßnahmen COVID-19
 Dieses Merkblatt wurde auf manchen Schul-Homepages veröffentlicht.. Quelle: www.Produktwarnung.eu

28.02.2020  Information vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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16.05.2020 BEVKi-Elternfachtag 2020 in München
  Pädagogisches Institut, Herrnstr. 19

18.11.2019 19:00 Uhr GEBHT Wahl 2019/20
  Rathaus, Marienplatz 8, Kleiner Sitzungssaal


Stellungnahme des GEBHT zur geplanten Satzungsänderung 2017:

- 1. Stellungnahme

- 2. Anhang1 Stellungnahme Benutzungssatzung

- 3. Anhang2 Stellungnahme Tagesheimsatzung

Antwort der Stadt direkt auf unsere Stellungnahme (von März 2017 zur KJHA-Sitzung am 21.3.)

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Alte Neuigkeiten vom Jahr 2015/16

Gebührenbescheide 6.1.2015

Rechenschaftsbericht 2014 2015

Elternbrief August 2015

 

Anschreiben zur Raumüberlassung Kita bei Streik

Vertrag Raumüberlassung Kita Streik
Streik Aktuell vom Referat Bildung und Sport  

 

Neues Verfahren Elternbeiratswahlen 2015/2016
 
Die genaue Abfolge der Wahl ist in der „Handreichung für Elternbeiräte der städtischen
Kindertageseinrichtungen“ dargestellt.
Download unter:
Bitte tragen Sie nach Freigabe die privaten E-Mail Adressen des/der 1. Vorsitzenden und
des/der Stellvertretenden Vorsitzenden im kitaportal unter „Einrichtungsdaten pflegen“ ein.
Die/der Vorsitzende des Elternbeirats kann nach formlosen Antrag bei der Leitung der
Kindertageseinrichtung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30.- Euro
erhalten.
Hinweis: Die Aufwandsentschädigung kann aus organisatorischen Gründen erst im Herbst
2016 an die 1. Vorsitzenden Elternbeiräte ausgezahlt werden.
Alle entsprechenden Formblätter werden in den Wollmux und in das Wikikita eingestellt.
Bis zum Herbst 2016 wird der Betrag in Höhe von 30.- Euro pauschal auf die dann für alle
städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichteten Konten überwiesen. Die Auszahlung wird
dann durch die Leitung in bar gegen Quittung erfolgen.

 

Satzungänderung

Am 7.7. ist das Thema Satzungsänderung im gemeinsamen KJHA- und Bildungsausschuss "nach Antrag" beschlossen worden. Im RIS sind die Unterlagen öffentlich zugänglich: http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3684250
Der endgültige Beschluss obliegt der Vollversammlung des Stadtrats am 29.7.2015.

 

"Die Zusagen für Betreuungsplätze in städtischen Kindertageseinrichtungen
gehen in dieser Woche bis zum 30.04.2015 an die Eltern heraus. Ab dem
04.05.2015 werden die Absagen zentral an die Eltern geschickt."

Nachtrag GEBHT:
Sie brauchen unbedingt eine Nachmittagsbetreuung nach der Schule?
Oftmals können gute Lösungen gefunden werden. 
Dafür unser Tipp: Wenden Sie sich im Falle einer Absage unbedingt an:
Elternberatung für den Grundschulbereich:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Spor
t/Kindertageseinrichtungen/Elternberatung.html

Fachabteilung 4 (Grund-, Haupt- und Förderschulen, Fachbereich Ganztägige
Betreuung)
Telefonnummer: 089/233-96774
 E-Mail: f4-eltern@muenchen.de
 Telefonische Sprechzeiten
Montag: 8:30 – 11.30 Uhr
 Dienstag: 8:30 – 11:30 Uhr
 Mittwoch: 13.30 – 16:00 Uhr
 Freitag: 8:30 – 11:30 Uhr

Persönliche Beratung
Montag und Donnerstag: 13:30 – 16:30 Uhr
 Mittwoch: 8:30 – 11:30 Uhr
Ihr GEBHT

 Streik

 

Am 30.4.2015 haben sich der GEBHT und der GKB mit ver.di getroffen, um sich über die weiteren Streikentwicklungen zu informieren und die Anliegen der Eltern vorzubringen.

Folgende Ergebnisse wollen wir Ihnen mitteilen:
Aktuell befindet sich ver.di in der Urabstimmung. Das bundesweite Ergebnis dieser Urabstimmung wird am 6.5.2015 bekannt gegeben. Wenn sich die Beschäftigten für einen Streik aussprechen, könnte ein zeitlich unbegrenzter Streik am 11.5.2015 beginnen.

Wir als GEBHT gehen davon aus, dass es eher Streik geben wird.

Infos zu den Verhandlungen finden Sie unter:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchen/sozial-und-erziehungsdienst

http://www.kav-bayern.de/aktuelles/aktuelle-informationen/newsdetails/article/forderungen-fuer-den-sozial-und-erziehungsdienst-angekuendigt.html

 Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen als EB in Horten und Tagesheimen:
Sprechen Sie sich eng mit der Leitung der Einrichtung ab

  • Sie erfragen, ob Ihre Einrichtung bestreikt wird
  • Prüfen Sie, ob die Einrichtung alle Eltern mit der Streikinfo erreicht (am besten Infobrief mit Rückmeldung) Dies sollte die Leitung ab Dienstag bereithalten, damit sie schnell reagieren kann. Dies ist für die Sicherheit der Kinder sehr wichtig!

Organisieren Sie mit der Leitung zusammen Betreuungsalternativen. Das heißt z.B.

  • Sie verschaffen sich einen Überblick über den Betreuungsbedarf der Eltern (z.B. per Aushänge)
  • Sie verschaffen sich ebenfalls einen Überblick über die Betreuungsmöglichkeiten, die Eltern selbst organisieren können. Eltern können sich z.B. tageweise in der Betreuung abwechseln
  • Sie sprechen sich mit der Schulleitung ab: Es müsste möglich sein, über die Schule zumindest eine Betreuung bis 13.00 zu bekommen.
  • IPS-Klassen sind vom Streik nicht betroffen (siehe Info Homepage www.gebht.musin.de)


Härtefälle ohne Betreuungsmöglichkeiten kann/wird es geben:

  • ver.di hat zugesichert, dass es in enger Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport Notfalleinrichtungen geben wird
  • informieren Sie sich bei Ihrer Leitung – sie kann das organisieren


Ärgern Sie sich über den Streik oder wollen Sie unterstützen:

  • wenden Sie sich an die Tarifpartner: ver.di oder Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV).


Die Abteilung KITA oder die Bereichsleitung Tagesheime kann Sie u.U. (nur wenn vor Ort nicht zu regeln) in Betreuungsnotlagen unterstützen.
Brauchen Sie von uns als GEBHT Unterstützung, melden Sie sich bei uns über info@gebht.musin.delle weiteren Infos zeitnah von uns per Mail und immer auch auf unserer Homepage.

IPS

Unser GEBHT-Mitglied Christian Wappler, hat sich informiert, wie IPS-Klassen im Streikfall weitergeführt werden: Streik Info für Eltern IPS-Klassen

Info für Eltern: Streikauswirkungen in IPS-Klassen

"Innovative Projektschule (IPS), Betreuung der Schüler und Schülerinnen bei einem Streik des Erziehungspersonals

Bei der IPS handelt es sich zum einen um ein Sondermodell zwischen Stadt und Staat, zum anderen aber auch um eine Ganztagsschule im Sinne der Richtlinien des Freistaates Bayern.

Generell gilt: Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht (oder an sonstigen Schulveranstaltungen) teilnehmen, einschließlich einer angemessene Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts (oder der Schulveranstaltung).

Die Aufsichtspflicht der Schule umfasst auch die Mittagspause. Dies gilt auch bei einem Streik des pädagogischen Personals des Tagesheims. Die Schule wird auch die Essensausgabe, unterstützt durch das Küchenpersonal des Tagesheims, das sich nicht im Streik befindet, gewährleisten. Kinder, die das gebundene Ganztagsangebot der IPS nutzen, werden im Regelfall im Zeitraum von Montag bis Donnerstag zumindest bis 15.30 Uhr beschult und beaufsichtigt, in Abhängigkeit schulspezifischer Gegebenheiten ggf. auch bis 16.00 Uhr. Am Freitag endet die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte mit Ende des (planmäßigen) Unterrichts. Die Schulen werden durch den Personalausfall beim Tagesheim bei Streik, vor Ort organisatorische Lösungen finden. Trotz des Streiks wird eine Notversorgung durch die Schule gewährleistet werden.

Buchungszeiten, die über die genannten Zeiten hinausgehen, richten sich allein an das Tagesheim. Hier müssen die Eltern bei Streik des Erziehungspersonals damit rechnen, dass keine Betreuung der Kinder erfolgt, sofern vom Tagesheim keine Notbetreuung angeboten wird.

Das Staatliche Schulamt geht davon aus, dass die einschlägigen Regelungen zur Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler den Schulleitungen bekannt sind." 

 

 

Nachricht von Ver.di am 24.4.2015 an die gemeinsamen Elternbeiräte:

„Die Bundestarifkommission der Gewerkschaft ver.di wird nun darüber entscheiden, ob die Urabstimmung über einen zeitlich unbefristeten Arbeitskampf eingeleitet wird. Wenn dann mindestens 75 % unserer ver.di-Mitglieder für einen Streik als Durchsetzungsmittel stimmen, werden wir natürlich auch die Einrichtungen der Landeshauptstadt München zur Streikteilnahme aufrufen. Sollte sich dieser Streik nicht mehr verhindern lassen, wird es für alle Beteiligten eine schwere Zeit. Die Münchner Streik- und Aktionsleitung hat deshalb gestern Abend beschlossen, den Elternbeiratsgremien der Landeshauptstadt München ein Gespräch anzubieten.“

Der GEBHT wird selbstverständlich an diesem Gespräch teilnehmen und die Eltern daraufhin umfänglich informieren.


  • Die wichtigsten Fragen zum Streik auf einen Blick:

  1. Muss die Stadt eine Notbetreuung gewährleisten?

    Der städtische Betrieb muss keine Notbetreuung gewährleisten, bemüht sich aber inbegründeten Fällen, eine Betreuung für Kindergartenkinder durch sog. Härtefallplätze zuermöglichen.

  2. Wie bekomme ich einen Härtefallplatz?

    Im Falle einer Schließung können Eltern bei der Einrichtungsleitung für ihr Kindergartenkindeinen Härtefallplatz in einer anderen, vom Streik weniger betroffenen Einrichtung beantragen. Ein besonderer Härtefall liegt dann vor, wenn die Eltern gegenüber der Einrichtungsleitung glaubhaft machen, dass trotz Bemühungen eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht gefunden wurde. Jede Einrichtungsleitung kann eine begrenzte Anzahl von Härtefallplätzen für Kindergartenkinder vermitteln. Wenn mehr Anträge als Plätze vorliegen, werden die Härtefallplätze per Losentscheid vergeben. Für die aufnehmende Härtefall-Einrichtung istein sog. „Gastkind-Formular“ auszufüllen.

  3. Warum bekommen nicht alle einen Härtefallplatz?

    Das Angebot ist wegen der streikbedingten Personalausfälle nur sehr eingeschränkt möglich.Der Träger versucht, stadtweit in insgesamt rund 40 nicht oder weniger vom Streik betroffenen Kindertageseinrichtungen zusätzliche Härtefallplätze für Kindergartenkinder aus anderen Einrichtungenanzubieten. Wegen der beschränkten Raum- undPersonalkapazitäten sind pro Härtefalleinrichtung jeweils ca. 25 Härtefallplätze möglich. Insgesamt sollen damit rund 1000 Härtefallplätze verfügbar sein. Härtefallplätze können für Kinder im Kindergartenalter angeboten werden. Kinder im Krippenalter sind noch zu klein, um sie ohne Eingewöhnung in einer anderen Einrichtung mit fremdem Personal unterzubringen. Für Schulkinder kann die Sicherheit auf dem Weg von der Schule in eine fremde, weiter entfernte Kindertageseinrichtung nicht gewährleistet werden. Weitere Informationen für Schulkinder unter www.gebht.musin.de

  4. Können darüber hinaus städtische Einrichtungen zusätzliche Kinder aufnehmen? Welche Anweisungen haben Sie dazu?

    Der städtische Betrieb hat den Eltern empfohlen, sich im Falle einer Schließung zusammen zu tun, um abwechselnd die Kinder zu betreuen. In Notfällen sollen Eltern bei ihrer Einrichtung nachfragen, ob eine Notbetreuung im Einzelfall angeboten werden kann. Eine zentrale Vermittlung von sog. Notplätzen ist nicht möglich. Andere städtische Einrichtungen dürfen andere Kinder nur aufnehmen, wenn das Gastkinderformular der Stammeinrichtung vorgelegt werden kann und nur dann, wenn ausreichend Personal in der aufnehmenden Einrichtung vorhanden ist.

  5. Was machen die städtischen Kitas mit Eltern und Kindern, die die Streiknachricht nicht bekommen haben und am Streiktag vor der Kita stehen?

    Der städtische Betrieb informiert die Eltern über die Einrichtungen mit einem Brief. Dieser Brief geht auch an die Elternvertretungsgremien und an das Staatliche Schulamt mit der Bitte, die Information über die internen Verteiler an die Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen und an die Grundschulen weiter zu leiten. Eltern, die am Tag des Streiks mit ihren Kindern vor einer geschlossenen Einrichtung stehen, können nicht aufgenommen werden.

  6. Was passiert mit den Betreuungs- und Essensgeldern?

    Eine Minderung der Besuchsgebühr und des Verpflegungsgeldes um jeweils ein Viertel kann im Rahmen der gültigen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung dann geltend gemacht werden, wenn das Kind streikbedingt an mindestens fünf aufeinander folgenden Besuchstagen keine städtische Kindertageseinrichtung besuchte und nicht am Essen teilnahm. Samstage, Sonn- und Feiertage gelten nicht als Besuchstage und können somit nicht mitgezählt werden; sie unterbrechen aber auch nicht den Tatbestand "aufeinanderfolgend“.

    Sollte es durch den Streik zu einem erhöhten Aufkommen an Minderungsanträgen kommen, so müssen Eltern leider mit Verzögerungen in der Sachbearbeitung der Zentralen Gebührenstelle rechnen.

  7. Welche Kommunikationsformen für Kita-Eltern hinsichtlich des Streiks empfiehlt die Stadt ihren MitarbeiterInnen?

    Der städtische Betrieb stellt allen Einrichtungen eine einheitliche Elterninformation zur Verfügung. Zusammen mit den Gremien der Elternvertretung werden die wichtigsten Elternfragen beantwortet und im Internet veröffentlicht.

  8. Können Eltern private Betreuungsangebote in den Räumen der städtischen Kitas organisieren?

    Aus Haftungsgründen können Eltern ihre Kinder nicht in den Räumen der Kindertageseinrichtungen betreuen.

  9. Könnten Eltern (entsprechend dann auch: könnten Hortkinder/Tagesheimkinder nach der Schule) auch eines Morgens ohne vorherige Ankündigung vor einem/einer geschlossenen Kinderkrippe, Kindergarten, KiTZ, Haus für Kinder, Hort, Tagesheim stehen, weil das Personal einem kurzfristigen Streikaufruf folgt?

    Grundsätzlich ist dies nach Streikrecht nicht auszuschließen, der städtische Betrieb bemüht sich jedoch, die Informationen von den Gewerkschaften im Vorfeld zu erhalten. Die Eltern werden gebeten, sich über die Medien zu informieren und gegenseitig aktuelle Meldungen auszutauschen.
 

  • FAQ Streik
    Elternbrief Streik
  • Sie haben  keinen Hort- oder Tagesheimplatz erhalten für das Schuljahr 2014/2015?

    Möglicherweise kann Ihnen die   KITA Elternberatung der Landeshauptstadt München helfen.  Uns schreibt Frau Jahnke vom Referat für Bildung und Sport dazu:

    "Derzeit werden in der KITA-Elternberatung Familie mit Kinder von 0-6 und Grundschulkindern zum Thema Kindertagesbetreuung beraten. Dies geschieht im Beratungsverbund auch mit der Abteilung F4 die für die Tagesheime, Ganztag usw. zuständig sind und mit einer Kollegin aus dem Stadtjugendamt zum Thema Tagespflege. 
    Die Eltern, die nur Absagen für einen Hortplatz erhalten haben, sollen sich bitte bei der KITA-Elternberatung, Tel. 233-96774 melden oder auf unsere Homepage gehen. Dort können Sie sich kurz informieren und ein sog. Bedarfsformular herunterladen. Wenn die Eltern bei uns registriert sind, werden wir gemeinsam als Team die Nachmittagsbetreuungsplätze vermitteln, so auch die Plätze in unseren neuen Regionalhorten. Die Belegung geht also direkt über uns. 
    Unsere Hompage finden die Eltern auf der Seite http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/Kindertageseinrichtungen/Elternberatung.html"
  • Häufig gestellte Fragen zu Regionalhorten

    Wir haben die vom RBS veröffentlichen FAQs zu Regionalhorten zum Download zur Verfügung gestellt.

  • Aktuelle Regelungen zum Schließ-Plan

    Wir haben die vom RBS veröffentlichen aktuellen Beschlüsse zum Schließplan  zum Download zur Verfügung gestellt.